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Zugang zum Bus mit Elektrorollstühlen

Der Exekutivausschuss des Verkehrsverbunds der Metropolregion Sevilla hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 2017 das Verfahrensprotokoll zur Regelung des Zugangs von Elektrorollstühlen vom Typ Scooter zu den Bussen, die auf den Metrolinien des Verkehrsverbunds der Metropolregion Sevilla (CTMAS) verkehren, genehmigt.

Um mit Elektrorollstühlen vom Typ Scooter Zugang zum Bus zu erhalten, ist es erforderlich, eine Zugangskarte zu beantragen. Hierfür müssen Sie einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag zusammen mit den im Abschnitt 5.3 des Protokolls festgelegten Dokumenten vorlegen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: [Antragsformular herunterladen]

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Protokoll für den Zugang von Elektrorollstühlen vom Typ Scooter zu Bussen, die auf den Metrolinien des Verkehrsverbunds der Metropolregion Sevilla verkehren

1. Hintergrund

Die Verordnung 293/2009 vom 7. Juli, die die Bestimmungen für die Barrierefreiheit in den Bereichen Infrastruktur, Stadtplanung, Bauwesen und Verkehr in Andalusien regelt, legt in Artikel 131 die Anforderungen fest, die von öffentlichen interregionalen Busverkehrsmitteln für die allgemeine Nutzung erfüllt werden müssen. Im Absatz 1 des Artikel 132 wird vorgeschrieben, dass die Unternehmen, die Verkehrsdienste anbieten, für die Bereitstellung von Informationen zu den Strecken, Fahrplänen und Haltestellen der barrierefreien Busse für Menschen mit Behinderungen verantwortlich sind.

Die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen beziehen sich auf eine Art von Rollstuhl, die nicht der aktuellen sozialen Realität entspricht, in der eine Vielzahl von Geräten weit verbreitet sind, die die persönliche Autonomie und Mobilität ermöglichen, jedoch von den Merkmalen eines herkömmlichen Rollstuhls abweichen. Dies führt zu Unsicherheiten hinsichtlich ihres Zugangs zu Bussen, was sowohl die Nutzer als auch die Unternehmen betrifft.

Aus diesem Grund wird es für notwendig erachtet, solange keine Anpassung der nationalen und/oder regionalen Vorschriften erfolgt, ein Handlungsprotokoll zu etablieren, das den Zugang dieser Art von Geräten zu Bussen regelt, die dem Verkehrsverbund der Metropolregion Sevilla (CTMAS) angeschlossen sind.

Bei der Ausarbeitung dieses Protokolls wurde die Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Menschen mit Behinderungen des Ministeriums für Gleichstellung und Sozialpolitik der Region Andalusien, dem Unternehmerverband für Nahverkehr in Sevilla ASETRANSME und dem Provinzverband der Vereinigungen für Menschen mit körperlichen und organischen Behinderungen in Sevilla (FAMS-COCEMFE Sevilla) in Anspruch genommen.

2. Zweck

Der Zweck dieses Protokolls besteht darin, das Verfahren zur Genehmigung des Zugangs von Elektrorollstühlen vom Typ Scooter für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den Bussen festzulegen, die auf den Metrolinien des Verkehrsverbunds des Großraums Sevilla (CTMAS) eingesetzt werden.

3. Definitionen

Im Sinne dieses Protokolls wird ein Elektrorollstuhl vom Typ Scooter definiert als ein motorisierter Rollstuhl mit elektrischem Antrieb, der über drei oder mehr Räder verfügt und über ein mechanisches Steuersystem zur Lenkung verfügt, das die Ausrichtung der Lenkräder ohne elektrische Unterstützung ermöglicht.

Zugelassener Elektrorollstuhl vom Typ Scooter: Ein Elektrorollstuhl, der aufgrund seiner dimensionalen und gewichtsbezogenen Merkmale mit der entsprechenden Berechtigungskarte Zugang zu Bussen des CTMAS-Linienverkehrs hat, die Zugangsmechanismen für Rollstühle bieten.

Zugelassene Elektrorollstühle vom Typ Scooter werden hinsichtlich der Nutzungsregeln sowie der Rechte und Pflichten der Inhaber der Berechtigungskarte als gleichwertig zu herkömmlichen manuellen oder elektrischen Rollstühlen betrachtet.

4. Eigenschaften zugelassener Elektrorollstühle vom Typ Scooter

  1. Das Gesamtgewicht des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter, gemäß seinem entsprechenden Datenblatt, zusammen mit dem Gewicht der Benutzerin oder des Benutzers, darf 300 kg nicht überschreiten.
  2. Die Abmessungen des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter, gemäß seinem entsprechenden Datenblatt, dürfen 700 mm in der Breite und 1.200 mm in der Länge nicht überschreiten.

5. Nachweisungskarte

1. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die beabsichtigen, mit autorisierten Elektrorollstühlen vom Typ Scooter auf Busse zuzugreifen, die dem Konsortium von Sevilla angeschlossen sind, müssen über die entsprechende Nachweisungskarte verfügen, die gemäß dem in diesem Protokoll vorgesehenen Verfahren vom CTMAS ausgestellt wird.

2. Die Nachweisungskarte ermöglicht es dem Inhaber nach Zahlung des entsprechenden Fahrausweises, mit dem autorisierten Elektrorollstuhl vom Typ Scooter auf die Busse zuzugreifen, die dem Konsortium von Sevilla angeschlossen sind und über Zugangsmechanismen für herkömmliche manuelle oder elektrische Rollstühle verfügen.

3. Um die Nachweisungskarte zu erhalten, die persönlich und nicht übertragbar ist, müssen zusammen mit dem entsprechenden Antrag die folgenden , Unterlagen vorgelegt werden:

a) Eigenverantwortliche Erklärung, dass das Gewicht des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter und der Benutzerin oder des Benutzers 300 kg nicht überschreitet. 

b) Fotokopie des Personalausweises (DNI). 

c) Nachweis des Behinderungsgrades, mit einem Grad von mindestens 33%, mit der Angabe 'Ja' im Abschnitt 'Mobilitätsbewertung' und gültigem Gültigkeitszeitraum. 

d) Technisches Datenblatt des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter mit Angabe seiner Abmessungen und Gewichte. 

e) Aktuelles farbiges Passfoto (die DNI-Nummer auf der Rückseite des Fotos vermerken).

 f) Foto des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter.

4. Die Person, die die Nachweisungskarte beantragt, muss zusammen mit dem Elektrorollstuhl vom Typ Scooter, für den sie die Genehmigung beantragt, zum Sitz des Verkehrsverbunds an der Autobusstation Plaza de Armas kommen und die in Abschnitt 3 genannten Dokumente vorlegen.

5. Die Abteilung für Allgemeine Dienste und Kundenservice und Qualität des Konsortiums von Sevilla wird nach Überprüfung der vorgelegten Dokumentation und visueller Inspektion des Elektrorollstuhls vom Typ Scooter die Nachweisungskarte ausstellen. Diese Karte wird den Gültigkeitszeitraum, die Daten des Inhabers einschließlich eines Fotos sowie Marke, Modell und Identifikationsnummer des autorisierten Elektrorollstuhls vom Typ Scooter anzeigen.

6. Gültigkeitsdauer der Nachweisungskarte

1. Die Gültigkeitsdauer der Nachweisungskarte entspricht dem in den Unterlagen zur Bewertung des Mobilitätsgrads angegebenen Zeitraum gemäß Abschnitt 5.3.c) dieses Protokolls. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Inhaber die Nachweisungskarte erneuern, sofern er zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen gemäß Abschnitt 5.3.c) erfüllt.

2. Die Nachweisungskarte wird ungültig, wenn der autorisierte Elektrorollstuhl vom Typ Scooter Abmessungs- und/oder Gewichtsänderungen erfährt, die zur Nichteinhaltung der im Abschnitt festgelegten Bedingungen führen. In diesem Fall muss der Inhaber der Nachweisungskarte diese Umstände dem Konsortium für Verkehrswesen Sevilla mitteilen.

7. Benutzungsregeln

  1. Um Zugang zu den Fahrzeugen zu erhalten, muss die Inhaberin oder der Inhaber der Nachweisungskarte sie auf Anforderung der Fahrer der Busse, die dem CTMAS angeschlossen sind und über Zugangsmechanismen für Rollstühle verfügen, vorlegen.
  2. Sie wird in den Bus einsteigen und sich im Bus so bewegen, dass ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste gewährleistet ist.
  3. Sie wird sich im für Rollstühle reservierten Bereich des Busses platzieren, indem sie sich entgegen der Fahrtrichtung des Busses ausrichtet und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreift, um die Stabilität des autorisierten Elektrorollstuhls vom Typ Scooter zu gewährleisten. Dazu gehört das Betätigen der Bremse und/oder das Trennen der Batterien sowie die Verwendung der vorgesehenen Elemente zur Verankerung und Sicherung.
  4. Die Benutzerin oder der Benutzer ist für die Einhaltung dieses Protokolls und die ordnungsgemäße Verwendung des autorisierten Elektrorollstuhls vom Typ Scooter verantwortlich, unbeschadet der Zusammenarbeit des Busfahrers bei allem, was erforderlich ist, um die Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten.