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Die Funktionen

Gemäß Artikel 4 ihrer Satzung hat das Verkehrsverbund des Großraums Sevilla im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des städtischen und regionalen Personennahverkehrs in Andalusien folgende Zuständigkeiten:

  • Den Vorschlag zur Erstellung und anfänglichen Genehmigung des Metropolitankonzeptes für den Nahverkehr.
  • Den Vorschlag für Änderungen, die keine Überarbeitung des Metropolitankonzeptes darstellen.
  • Die Beteiligung an der Ausarbeitung des Metropolitankonzepts sowie an dessen Änderungen und Überarbeitungen.
  • Die Organisation, Koordination, Überwachung, Inspektion und Bestrafung im Zusammenhang mit Dienstleistungen, Verkehr, Infrastrukturen und Einrichtungen, die als von regionaler Bedeutung erklärt werden, mit Ausnahme derjenigen, die im zweiten Absatz des Artikels 13.3 des Gesetzes zur Regelung des städtischen und regionalen Personennahverkehrs in Andalusien genannt sind.
  • Organisation und Koordinierung des restlichen Verkehrs, der nicht in den vorherigen Absatz fällt und im metropolitischen Bereich betrieben wird, gemäß den Bestimmungen des Metropolitankonzepts.
  • Die Verwaltung des Metropolitankonzepts.
  • Die Festlegung des Rahmenpreissystems für die Erbringung von Dienstleistungen im geografischen Zuständigkeitsbereich des Konsortiums.
  • Die Förderung eines einheitlichen Images des Verkehrssystems im Gebiet Sevilla.
  • Die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
  • Die Festlegung der zu zahlenden Beträge an die Verkehrsunternehmen gemäß den im Metropolitankonzept festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung der Verpflichtungen im Bereich des öffentlichen Dienstes.
  • Die Verteilung der von den verschiedenen Verwaltungen erhaltenen Beiträge oder Zuschüsse gemäß den Bestimmungen des Metropolitankonzepts und der Programmverträge, die zu diesem Zweck mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden könnten.