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Gründung und Ziele

Das Verkehrskonsortium des Metropolbereichs von Sevilla ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit assoziativem Charakter, ausgestattet mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von der ihrer Mitglieder ist, eigenem Vermögen, autonomer Verwaltung und einer so umfassenden juristischen Kapazität im öffentlichen und privaten Recht, wie es zur Erreichung seiner Ziele erforderlich ist.

Zu den derzeitigen konsortialen Verwaltungen gehören die Junta de Andalucía, die Stadt Sevilla, die Provinzregierung von Sevilla und die Gemeinderäte von Albaida del Aljarafe, Alcalá de Guadaira, Alcalá del Río, Almensilla, Aznalcóllar, Aznalcázar, Benacazón, Bollullos de la Mitación, Bormujos, Brenes, Camas, Carmona, Carrión de los Céspedes, Castilleja del Campo, Castilleja de Guzmán, Castilleja de la Cuesta, Coria del Río, Dos Hermanas, El Viso del Alcor, Espartinas, Gelves, Gerena, Gines, Guillena, Huévar del Aljarafe, Isla Mayor, La Algaba, La Puebla del Río, La Rinconada, Los Palacios y Villafranca, Mairena del Alcor, Mairena del Aljarafe, Olivares, Palomares del Río, Pilas, Salteras, San Juan de Aznalfarache, Sanlúcar la Mayor, Santiponce, Tomares, Umbrete, Valencina de la Concepción, Villamanrique de la Condesa und Villanueva del Ariscal.

Die Gründung des Verkehrskonsortiums des Metropolbereichs von Sevilla markierte den Beginn eines komplexen Verwaltungsprozesses, der 1999 offiziell eingeleitet wurde und dessen wichtigste Meilensteine waren:

DatumAktivität
21/02/2000Unterzeichnung der Absichtserklärung zur Gründung des Konsortiums.
05/06/2000Vorläufige Genehmigung des Gründungsabkommens und der Satzungen durch die kommunalen Gremien und Beginn der öffentlichen Informationsphase.
09/02/2001Endgültige Genehmigung durch die kommunalen Gremien.
30/03/2001Unterzeichnung des Gründungsabkommens des Konsortiums und Genehmigung der Satzungen.
12/07/2001Beschluss der Generaldirektion für lokale Verwaltung über die Eintragung, Registrierung und Veröffentlichung der Satzungen des Konsortiums im BOJA.
21/07/2001Veröffentlichung der Satzungen im BOJA.
29/08/2006Beschluss der Generaldirektion für lokale Verwaltung über die Veröffentlichung der an das Gesetz 2/2003 vom 12. Mai über die Organisation des städtischen und metropolitischen Personenverkehrs in Andalusien angepassten Satzungen.
08/09/2006Veröffentlichung im BOJA der an das Gesetz 2/2003 vom 12. Mai angepassten Satzungen.
19/09/2007Beschluss des Verwaltungsrats über die vollständige Integration von 16 neuen Gemeinden.
18/06/2010Beschluss des Verwaltungsrats, der die vollständige Genehmigung von 7 neuen Gemeinden bestätigt.
30/07/2019Genehmigung durch den Regierungsrat von Andalusien der Anpassung der Satzungen des Konsortiums für den Metropolverkehr im Bereich Sevilla und deren Zuordnung zur Regionalverwaltung.
05/08/2019Veröffentlichung im BOJA der angepassten Satzungen.

Das Verkehrskonsortium des Metropolbereichs von Sevilla hat zum Ziel, die wirtschaftliche, technische und administrative Zusammenarbeit zwischen den konsortialen Verwaltungen zu koordinieren, um gemeinsam und koordiniert die ihnen zustehenden Zuständigkeiten in Bezug auf die Schaffung und Verwaltung von Verkehrsinfrastrukturen und -dienstleistungen im territorialen Bereich der konsortialen Gemeinden auszuüben.