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Organisationsstruktur

Das Verkehrskonsortium von Sevilla, auch bekannt als CTM, ist eine Einrichtung, die eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Koordination der öffentlichen Verkehrsdienste im Großraum Sevilla spielt. Seine Organisationsstruktur ist darauf ausgelegt, eine effiziente und wirksame Verwaltung der Verkehrsdienste in dieser Region Andalusiens, Spanien, zu gewährleisten. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die Organisationsstruktur des Verkehrskonsortiums von Sevilla, einschließlich seiner Leitungsorgane und ihrer Hauptfunktionen.

Organigramm

Die Struktur des Konsortiums besteht aus den folgenden Organen:

Estructura del consorcio de Sevilla

Präsidentschaft

Die Präsidentschaft des Konsortiums besteht aus einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten. Derzeit werden diese Ämter wie folgt besetzt:

  • Präsidentin: Exz. Frau Dª. Rocío Díaz Jiménez Ministerin für Entwicklung, territoriale Abstimmung und Wohnen der Junta de Andalucía (Präsidentin)
  • Vizepräsident: Herr Ignacio Manuel Flores Berenguer, Rathaus Sevilla.

Gemäß Artikel 12 der Satzung obliegen dem Präsidenten des Konsortiums die folgenden Befugnisse:

  • Vorsitz über die Sitzungen des Verwaltungsrats und alle anderen kollegialen Gremien des Konsortiums, die je nach Managementbedarf eingerichtet werden könnten.
  • Rechtliche Vertretung des Konsortiums bei Veranstaltungen, Abkommen und Verträgen, an denen es beteiligt ist, sowie gegenüber allen Arten von Einrichtungen, öffentlichen oder privaten Personen, Behörden, Gerichten und Tribunalen, wobei die erforderlichen Vollmachten erteilt werden.
  • Sicherstellen, dass die Bestimmungen der Satzung, die Beschlüsse des Verwaltungsrats und im Allgemeinen die in jedem Fall anwendbaren gesetzlichen Vorschriften genau eingehalten werden.
  • In dringenden Fällen die notwendigen rechtlichen und administrativen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Konsortiums zu verteidigen, und den Verwaltungsrat in seiner ersten Sitzung darüber informieren.
  • Die im Budget enthaltenen laufenden Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag genehmigen, der in den Haushaltsausführungsgrundlagen für jedes Geschäftsjahr festgelegt wird. Zuschüsse akzeptieren und den Verwaltungsrat darüber informieren.
  • Verpflichtungen anerkennen und abrechnen und Zahlungen anweisen.
  • Überweisungen und Kreditgenerierungen in den vom Verwaltungsrat festgelegten Beträgen genehmigen.
  • Den Abschluss des Budgets genehmigen und die Übernahme von Restmitteln.
  • Die Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats anordnen, die Tagesordnung festlegen, diese leiten und die Beratungen führen.
  • Die Dienste des Konsortiums inspizieren und die oberste Verwaltungsführung ausüben.
  • Mit seiner Zustimmung die Protokolle der Sitzungen, die Zertifikate und die Konten und Inventarlisten von Gütern genehmigen.
  • Zusätzlich zu den genannten wird er, soweit sie diesen nicht widersprechen und sie nicht durch diese Satzung anderen Organen zugewiesen sind, die Befugnisse übernehmen, die das lokale Recht dem Bürgermeister zuweist.

Dem Vizepräsidenten obliegen die folgenden Befugnisse:

  • Der Vizepräsident wird den Präsidenten oder dessen Vertreter in allen seinen Funktionen bei Abwesenheit, Krankheit oder in Situationen, die ihn an der Ausübung seiner Funktionen hindern, ersetzen.
  • Ebenso wird der Vizepräsident die Befugnisse des Präsidenten übernehmen, die ihm vom Präsidenten vorübergehend oder dauerhaft ausdrücklich übertragen werden.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das höchste kollegiale Organ, das das Konsortium leitet und steuert und die Handlungsrichtlinien festlegt, gemäß dem gemeinsamen Willen der konsortialen Einheiten. Er setzt sich aus Vertretern aller konsortialen Einheiten zusammen, gemäß folgender Verteilung:

  • Zwei Vertreter der Autonomen Gemeinschaft Andalusien, einschließlich des Präsidenten. 
  • Zwei Vertreter der Stadtverwaltung von Sevilla, einschließlich der 1. Vizepräsidentschaft. 
  • Eine Person als Vertreter jeder der anderen Gemeinden, ernannt vom jeweiligen Bürgermeisteramt, die Stadtrat oder Stadträtin der Gemeinde sein muss. 
  • Der Präsident oder eine vom Präsidenten ernannte Abgeordnete der Provinzregierung von Sevilla. 

Als Präsident und Vizepräsidenten des Verwaltungsrats fungieren diejenigen, die das Amt des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Konsortiums innehaben.

Als Sekretär oder Sekretärin fungiert die Person, die das Generalsekretariat des Konsortiums innehat, mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht.

Dem Verwaltungsrat werden der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des Konsortiums sowie Personen oder Vertreter anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht beiwohnen, wenn dies nach Ansicht des Vorsitzenden in einer bestimmten Angelegenheit angebracht ist. Ein Vertreter der Staatsverwaltung kann zu den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden, der ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht handeln wird.

 

Liste der Inhaber und Ersatzpersonen
OrganisationHauptvertreterStellvertreter% Stimmen
 
Junta de AndalucíaFrau Rocío Díaz Jiménez
Ministerin für Entwicklung, Raumordnung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía (Präsidentin)
Herr José Miguel Casasola Boyero
Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía.
51,0000 %
Herr José Miguel Casasola Boyero
Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía.
Herr Francisco Juárez Martín, Regionaldelegierter in Sevilla für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía.
Stadtverwaltung von Sevilla(Vizepräsident 1º) Herr José Lugo MorenoHerr Juan Francisco Bueno Navarro20,9009 %
 Noch zu benennenHerr Ignacio Manuel Flores Berenguer 
Sevillas Provinzialverwaltung(VicePräsidentin 2º) Frau María Teresa Jiménez Rodríguez Noch zu benennen4,0000 %
Rathaus von Albaida del AljarafeHerr José Antonio Gelo LópezDª Rocío López Cid0,0951 %
Rathaus von Alcalá de GuadairaHerr Pedro Gracia GraciaHerr David Delgado Trujillo2,2769 %
Rathaus von Alcalá del RíoFrau María Gema García RocaHerr Jesús Miguel Monclova0,3623 %
Rathaus von AlmensillaHerr Jerónimo Martín MendozaHerr Rubén Mendoza Zabala0,1797 %
Rathaus von AznalcázarFrau Mª del Carmen Escalona GonzálezHerr Juan Antonio Pérez Martos0,1362 %
Rathaus von AznalcóllarHerr Juan José Fernández GarridoFrau Inocencia Rodríguez Díaz0,1854 %
Rathaus von BenacazónHerr Pedro Oropesa VegaHerr Manuel Ortíz Soriano0,2173 %
Rathaus von Bollullos de la MitaciónHerr Clara Monrobé CárdenasHerr Sergio Sánchez Romero0,3187 %
Rathaus von BormujosFrau María Dolores Romero LópezHerr Antonio Funes Serrano0,6569 %
Rathaus von BrenesHerr Antonio Fernández MontesFrau Remedios Gil Dorado0,3831 %
Rathaus von CamasHerr Miguel Ángel Marín LegidoFrau María de los ángeles Gómez Olid0,8274 %
Rathaus von CarmonaHerr Juan Manuel Ávila GutiérrezHerr Juan Carlos Ramos Romo0,8652 %
Rathaus von Carrión de los CéspedesFrau Ángeles Galeano VázquezHerr José Francisco Coronado Monge0,0765 %
Rathaus von Castilleja de GuzmánFrau Mª del Mar Rodríguez PérezHerr Alejandro Moyano Molina0,0859 %
Rathaus von Castilleja de la CuestaHerr Francisco Antonio Cordón VeraHerr Manuel Calderón Garrote0,5284 %
Rathaus von Castilleja del CampoHerr Narciso Luque CabreraHerr José Francisco Reinoso Reinoso0,0190 %
Rathaus von Coria del RíoHerr Modesto González MárquezFrau Mª José Lora Rodríguez0,9257 %
Rathaus von Dos HermanasHerr Francisco Toscano RomeroHerr Juan Pedro Rodríguez García4,0184 %
Rathaus von El Viso del AlcorHerr Gabriel Antonio Santos BonillaHerr José Antonio Sánchez Escribano0,5831 %
Rathaus von EspartinasHerr Enrique Mayllard GarcíaFrau Cristina Los Arcos Llaneza0,4676 %
Rathaus von GelvesFrau Isabel Herrera SeguraHerr Jorge Jesús Sánchez González0,3047 %
Rathaus von GerenaHerr Javier Fernández GualdaFrau Purificación Isabel Acuña Prado0,2270 %
Rathaus von GinesHerr Miguel ángel Antúnez MorenoHerr David Ostos Ruiz0,4051 %
Rathaus von GuillenaHerr Manuel Vázquez GonzálezFrau Ana Isabel Montero Rodríguez0,3834 %
Rathaus von Huévar del AljarafeFrau Mª Eugenia Moreno OropesaHerr Jesús Ruiz Jiménez0,0874 %
Rathaus von Isla MayorHerr Juan Molero GraciaFrau Dª. Marta Quintero Pareja0,1785 %
Rathaus von La AlgabaHerr José Manuel Gutiérrez RetaminoHerr Francisco Manuel Amores Torres0,4934 %
Rathaus von Los Palacios y VillafrancaHerr Juan Manuel Valle ChacónHerr José Manuel Triguero Begines1,1595 %
Rathaus von La RinconadaHerr José Manuel Romero CamposHerr Francisco Manuel Díez Pineda1,1623 %
Rathaus von Mairena del AlcorFrau Ana María Guillén GómezHerr Santiago Mauri Isorna0,7040 %
Rathaus von Mairena del AljarafeHerr Antonio Conde SánchezHerr Sergio Toro González1,3785 %
Rathaus von OlivaresHerr Isidoro Ramos GarcíaHerr José Manuel Cotán García0,2856 %
Rathaus von Palomares del RíoHerr Manuel Benjumea GutiérrezHerr David López Álvarez0,2552 %
Rathaus von PilasHerr José Leocadio Ortega IrizoHerr Juan Ignacio Fuentes Hernández0,4241 %
Rathaus von Puebla del RíoFrau María Dolores Prósper PérezHerr Juan Antonio Palma Juan0,3612 %
Rathaus von SalterasHerr Antonio Valverde MacíasHerr Miguel Angel Toscano Pérez0,1667 %
Rathaus von San Juan de AznalfaracheFrau María Luisa Moya TejeraHerr Carlos Amado Reina0,6505 %
Rathaus von Sanlúcar la MayorHerr Álvaro García GutiérrezHerr Feliciana Bernal Romero0,4118 %
Rathaus von SantiponceFrau Mª. Teresa Melgar OrtegaFrau Ana María Girón Suárez0,2560 %
Rathaus von TomaresHerr José María Soriano MartínHerr Miguel García De la Rosa0,7592 %
Rathaus von UmbreteFrau Cora María Arce ArcosFrau Isabel Mª Delgado Correa0,2636 %
Rathaus von Valencina de la ConcepciónHerr Ramón Peña RubioHerr José Antonio Ciero González0,2383 %
Rathaus von Villamarinque de la CondesaHerr Francisco Javier Domínguez PonceFrau Isabel Mª Jiménez Pérez0,1350 %
Rathaus von Villanueva del AriscalHerr Francisco García GonzálezHerr José Antonio Castillo Limón0,1993 %

 

Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates gemäß Artikel 15 der Satzung sind:

  • Die Leitung und oberste Führung aller Dienstleistungen des Konsortiums auszuüben.
  • Änderungen der Satzung des Konsortiums und der Beiträge seiner Mitglieder zunächst zu genehmigen und den konzernierten Verwaltungen vorzuschlagen.
  • Die Aufnahme neuer Mitglieder in das Konsortium sowie deren Ausscheiden und die Festlegung ihrer Beiträge zu genehmigen, wobei die Bedingungen für diese Aufnahme und Trennung festgelegt werden.
  • Die Erweiterung der Befugnisse des Konsortiums innerhalb des in Artikel 3 dieser Satzung festgelegten Zwecks zu genehmigen, nach Genehmigung durch die konzernierten Verwaltungen, sofern diese zuständig sind, unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 44.1 dieser Satzung.
  • Den Vorschlag zur Auflösung des Konsortiums an die konzernierten Verwaltungen zu genehmigen.
  • Den jährlichen Haushaltsplan des Konsortiums sowie die Aktions-, Investitions- und Finanzierungspläne zu genehmigen, ebenso wie die Pläne zur Verkehrsplanung oder Infrastrukturentwicklung.
  • Die endgültige Abrechnung des Konsortiums zu genehmigen.
  • Den Vorschlag für den jährlichen Haushaltsplan des Konsortiums und die entsprechenden Pläne und Programme gemäß den anzuwendenden Vorschriften zu genehmigen.
  • Die Jahresabschlüsse gemäß der geltenden Gesetzgebung zu genehmigen, falls zutreffend.
  • Die organisatorische Struktur der Dienstleistungen des Konsortiums entsprechend den durch die festgelegten Ziele bedingten Managementanforderungen zu genehmigen.
  • Den Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einzustellen oder zu entlassen und die Bedingungen für seine oder ihre Dienstleistung festzulegen.
  • Den Personalbestand und die Stellenbeschreibung zu genehmigen sowie die Verfahren zur Besetzung von Stellen gemäß der geltenden Gesetzgebung.
  • Die direkte oder indirekte Verwaltung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich ihrer Vergabe, zu beschließen.
  • Die Verträge mit den Dienstleistungsunternehmen für den Personenverkehr und alle notwendigen Vereinbarungen zur Erfüllung seiner Ziele zu genehmigen.
  • In den im Art. 30 festgelegten Fällen als Vergabebehörde zu handeln.
  • Ausgaben und Zahlungen innerhalb der im Jahresbudget festgelegten Grenzen zu genehmigen und anzuweisen.
  • Die Betriebsordnungen der verschiedenen Dienste des Konsortiums zu genehmigen.
  • Die Einführung von Gebühren, öffentlichen Preisen und Sonderbeiträgen vorzuschlagen.
  • Die Genehmigung, Änderung oder Überprüfung des geographischen Tarifsystems sowie die anwendbaren Tarife und diejenigen, deren Verwaltung dem Konsortium übertragen wird oder die es indirekt verwaltet, vorzunehmen.
  • Die Tarife für indirekt verwaltete öffentliche Dienste festzulegen, zu ändern und zu überprüfen.
  • Mit den gesetzlichen Beschränkungen das Vermögen des Konsortiums sowie das aus Vermächtnissen oder Schenkungen stammende Vermögen zu erhalten, zu übernehmen und zu verwalten.
  • Erwerben und veräußern von jeglicher Art von beweglichem und unbeweglichem Vermögen mit den vorherigen Anforderungen und Genehmigungen, die in den Vermögensvorschriften der Verwaltung, der das Konsortium angehört, festgelegt sind.
  • Genehmigung der Ausübung von jeglicher Art von administrativen und gerichtlichen Maßnahmen.
  • Den Firmensitz festlegen sowie Abteilungen, Büros und Delegationen einrichten, ändern oder abschaffen.

Der Verwaltungsrat kann spezielle Vollmachten für bestimmte Fälle erteilen, ohne Personenbeschränkung.

Exekutivkomitee

Der Exekutivausschuss wurde innerhalb des Verwaltungsrats gegründet, um eine flexiblere Verwaltung zu gewährleisten. Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und 7 Beisitzern (mit Stimmrecht) sowie dem Geschäftsführenden Direktor und dem Generalsekretär des Konsortiums (mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht).

Der Exekutivausschuss setzt sich aus den folgenden Haupt- und Ersatzvertretern zusammen:

 

OrganisationAmtsinhaber und Stellvertreter
Regierung von AndalusienPräsident: 
Amtsinhaber: D. José Miguel Casasola Boyero
Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien

Stimmrechte: 51,0000%
TOTAL STIMMEN: 51,0000%

Vizepräsident/in: 
Amtsinhaber: D. Francisco Juárez Martín, 
Regionaldelegierter in Sevilla für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien

Stellvertreter: Dª. Patricia Cabaleiro Mora, 
Leiterin des Verkehrsdienstes der Regionaldelegation in Sevilla für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien
Provinzialregierung von SevillaAmtsinhaber: Frau María Teresa Jiménez Rodríguez adasd a
Wechseln: Zu bestimmen

Stimmrechte: 4,0000%
TOTAL STIMMEN: 
Rathaus von SevillaAmtsinhaber: Herr José Lugo Moreno
Wechseln: Herr Ignacio Manuel Flores Berenguer

Stimmrechte: 20,5994%
TOTAL STIMMEN:
Rathaus von La RinconadaAmtsinhaber: Herr José Manuel Romero Campos
Wechseln: Herr Francisco Manuel Díez Pineda

Stimmrechte: 1,1803%
TOTAL STIMMEN:
Rathaus von Los Palacios y VillafrancaAmtsinhaber: Herr Juan Manuel Valle Chacón
Wechseln: Herr José Manuel Triguero Begines

Stimmrechte: 1,1644%
TOTAL STIMMEN:
Rathaus von La Puebla del RíoAmtsinhaber: Frau Mª. Dolores Prósper Pérez
Wechseln: Herr Juan Antonio Palma Juan

Stimmrechte: 0,3574%
TOTAL STIMMEN:
Rathaus von Coria del RíoAmtsinhaber: Herr Modesto González MárquezPérez
Wechseln: Frau María José Lora Rodríguez

Stimmrechte: 0,9265%
TOTAL STIMMEN: 
Rathaus von San Juan de AznalfaracheAmtsinhaber: Frau María Luisa Moya Tejera
Wechseln: Herr Carlos Alberto Amado Reina

Stimmrechte: 0,6650%
TOTAL STIMMEN:  
GeneralsekretärinD.ª Elena Pardo Ardavín
Mit Rede-, aber ohne Stimmrecht
GeschäftsführerD. Juan Carlos García Argenté
Mit Rede-, aber ohne Stimmrecht

 

Vom Verwaltungsrat an den Exekutivausschuss delegierte Zuständigkeiten:

  • Genehmigung der organisatorischen Struktur der Dienste des Konsortiums entsprechend den Managementanforderungen, die sich aus den für die Erreichung der Konsortiumsziele festgelegten Zielen ergeben.
  • Genehmigung des Personalplans und der Stellenbeschreibungen sowie der Verfahren zur Besetzung von Stellen gemäß geltendem Recht.
  • Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen für die private Nutzung oder besondere Nutzung öffentlicher Güter, die zugewiesen sind, sowie die Übertragung der Nutzung dieser Güter, die für die Erbringung der von ihm verwalteten öffentlichen Dienstleistungen erforderlich sind.
  • Entscheidung über die direkte oder indirekte Verwaltung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich deren Konzession.
  • Genehmigung der Vertragsvereinbarungen mit Personenverkehrsdienstleistungsunternehmen und alle für die Erfüllung seiner Ziele notwendigen Vereinbarungen.
  • Handeln als Vertragsbehörde in den in Art. 30 festgelegten Fällen.
  • Ermächtigung und Anordnung von Ausgaben und Zahlungen innerhalb der im Jahresbudget festgelegten Grenzen.
  • Genehmigung der Betriebsordnungen der verschiedenen Dienste des Konsortiums.
  • Vorschlag zur Einführung von Gebühren, öffentlichen Preisen und Sonderbeiträgen.
  • Genehmigung, Änderung oder Überprüfung des geografischen Tarifsystems sowie der anwendbaren Tarife und derjenigen, deren Verwaltung dem Konsortium übertragen wird oder die indirekt von ihm verwaltet werden.
  • Festlegung, Änderung und Überprüfung der Tarife für indirekt verwaltete öffentliche Dienstleistungen.
  • Übernahme, Verwaltung und Verwaltung der Konsortiumsgüter sowie von Vermächtnissen oder Spenden, gemäß den gesetzlichen Beschränkungen.
  • Kauf und Verkauf aller Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen gemäß den in den Vermögensvorschriften der dem Konsortium zugeordneten Verwaltung festgelegten Anforderungen und vorherigen Genehmigungen.
  • Genehmigung der Ausübung aller Arten von administrativen und rechtlichen Maßnahmen.
  • Genehmigung der Budgetänderungen, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen, gemäß den im Jahresbudget festgelegten Grundlagen, sowie die Erklärung der Nichtverfügbarkeit von Krediten.
  • Das Abstimmungssystem im Exekutivausschuss folgt dem gleichen gewichteten Abstimmungssystem wie im Verwaltungsrat, wobei jedoch berücksichtigt wird, dass die im Ausschuss integrierten Gemeinden neben ihrem eigenen Stimmanteil auch denjenigen der nicht integrierten Gemeinden haben, die ihre Stimmen an sie delegiert haben."

Bitte beachte, dass bei der Übersetzung versucht wurde, den Sinn und Ton des Originals zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es im Deutschen natürlich klingt. Es ist immer eine gute Idee, bei offiziellen Übersetzungen einen Muttersprachler oder eine Fachperson zu konsultieren.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsführung ist für die Verwaltung und Verwaltung des Konsortiums verantwortlich, basierend auf den Richtlinien, die vom Verwaltungsrat oder gegebenenfalls vom Exekutivausschuss festgelegt werden.

Die Geschäftsführung liegt in den Händen eines Geschäftsführenden Direktors, der auf Vorschlag seines Präsidenten vom genannten Rat ernannt wird.

Derzeit ist Herr Juan Carlos García Argenté nach einer Entscheidung des Verwaltungsrats vom 17. Dezember 2020 der Geschäftsführende Direktor des Konsortiums.

Kommissionen

Gemäß dem vom Exekutivkomitee in der ordentlichen Sitzung am 30. März 2005 gefassten Beschluss wurden der Technische Ausschuss und der Sozialbeteiligungsausschuss als beratende Gremien innerhalb der Geschäftsführung geschaffen.

Der Geschäftsführende Direktor des Konsortiums steht beiden Kommissionen vor, wobei die Direktorin für Allgemeine Dienste als Sekretärin fungiert.

 

Technischer Ausschuss

Paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der am weitesten verbreiteten Gewerkschaften, des repräsentativsten Unternehmensverbandes des Sektors im Großraum und dem Technischen Direktor des Konsortiums. Mitglieder sind:

  • Herr Ángel Díaz Vázquez (FANDABUS) 
  • Herr Santiago Robles Sánchez (FANDABUS) 
  • Herr Antonio Rafael Muñoz López (UGT) 
  • Herr Ángel Terroba Gómez (C.C.O.O) 
  • Herr Marcos A. García Ojeda (CTAS)

 

Ausschuss für Sozialbeteiligung

Bestehend aus Vertretern von Verbraucher- und Nutzerverbänden, Nachbarschaftsverbänden, Fahrradverbänden, Fußgängerverbänden, Umweltschützern, Organisationen, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität vertreten, und dem Direktor für Kundenservice und Qualität. Mitglieder sind:

  • Herr José Antonio Estrada Sanchez (UCS)
  • Herr  Manuel Guerrero Castro (FACUA)
  • Herr  Juan José Lara Ortiz (FAMS-COCEMFE Sevilla)
  • Herr  Antonio Guisado Gómez (FEDERACIÓN PROVINCIAL DE ASOCIACIONES DE VECINOS)
  • Herr  Francisco Manuel García Ferrán (ASOCIACIÓN CICLISTA A CONTRAMANO)
  • Herr Eduardo Gutiérrez González (ECOLOGISTAS EN ACCIÓN DE SEVILLA, FEDERACIÓN PROVINCIAL)
  • Herr  Francisco Javier Ramos Rojas (CTAS)

Andere Organe

Das Konsortium verfügt über eigenes Personal, das sich nach der geltenden Arbeitsgesetzgebung richtet. Es kann auch über Personal aus den zum Konsortium gehörenden Einrichtungen und Verwaltungen verfügen, durch die Zusammenarbeits- oder Zuordnungsformeln, die in jedem Fall vereinbart werden.