Das Verkehrskonsortium von Sevilla, auch bekannt als CTM, ist eine Einrichtung, die eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Koordination der öffentlichen Verkehrsdienste im Großraum Sevilla spielt. Seine Organisationsstruktur ist darauf ausgelegt, eine effiziente und wirksame Verwaltung der Verkehrsdienste in dieser Region Andalusiens, Spanien, zu gewährleisten. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die Organisationsstruktur des Verkehrskonsortiums von Sevilla, einschließlich seiner Leitungsorgane und ihrer Hauptfunktionen.
Organigramm
Organigramm
Die Struktur des Konsortiums besteht aus den folgenden Organen:

Präsidentschaft
Präsidentschaft
Die Präsidentschaft des Konsortiums besteht aus einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten. Derzeit werden diese Ämter wie folgt besetzt:
- Präsidentin: Exz. Frau Dª. Rocío Díaz Jiménez Ministerin für Entwicklung, territoriale Abstimmung und Wohnen der Junta de Andalucía (Präsidentin)
- Vizepräsident: Herr Ignacio Manuel Flores Berenguer, Rathaus Sevilla.
Gemäß Artikel 12 der Satzung obliegen dem Präsidenten des Konsortiums die folgenden Befugnisse:
- Vorsitz über die Sitzungen des Verwaltungsrats und alle anderen kollegialen Gremien des Konsortiums, die je nach Managementbedarf eingerichtet werden könnten.
- Rechtliche Vertretung des Konsortiums bei Veranstaltungen, Abkommen und Verträgen, an denen es beteiligt ist, sowie gegenüber allen Arten von Einrichtungen, öffentlichen oder privaten Personen, Behörden, Gerichten und Tribunalen, wobei die erforderlichen Vollmachten erteilt werden.
- Sicherstellen, dass die Bestimmungen der Satzung, die Beschlüsse des Verwaltungsrats und im Allgemeinen die in jedem Fall anwendbaren gesetzlichen Vorschriften genau eingehalten werden.
- In dringenden Fällen die notwendigen rechtlichen und administrativen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Konsortiums zu verteidigen, und den Verwaltungsrat in seiner ersten Sitzung darüber informieren.
- Die im Budget enthaltenen laufenden Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag genehmigen, der in den Haushaltsausführungsgrundlagen für jedes Geschäftsjahr festgelegt wird. Zuschüsse akzeptieren und den Verwaltungsrat darüber informieren.
- Verpflichtungen anerkennen und abrechnen und Zahlungen anweisen.
- Überweisungen und Kreditgenerierungen in den vom Verwaltungsrat festgelegten Beträgen genehmigen.
- Den Abschluss des Budgets genehmigen und die Übernahme von Restmitteln.
- Die Einberufung der Sitzungen des Verwaltungsrats anordnen, die Tagesordnung festlegen, diese leiten und die Beratungen führen.
- Die Dienste des Konsortiums inspizieren und die oberste Verwaltungsführung ausüben.
- Mit seiner Zustimmung die Protokolle der Sitzungen, die Zertifikate und die Konten und Inventarlisten von Gütern genehmigen.
- Zusätzlich zu den genannten wird er, soweit sie diesen nicht widersprechen und sie nicht durch diese Satzung anderen Organen zugewiesen sind, die Befugnisse übernehmen, die das lokale Recht dem Bürgermeister zuweist.
Dem Vizepräsidenten obliegen die folgenden Befugnisse:
- Der Vizepräsident wird den Präsidenten oder dessen Vertreter in allen seinen Funktionen bei Abwesenheit, Krankheit oder in Situationen, die ihn an der Ausübung seiner Funktionen hindern, ersetzen.
- Ebenso wird der Vizepräsident die Befugnisse des Präsidenten übernehmen, die ihm vom Präsidenten vorübergehend oder dauerhaft ausdrücklich übertragen werden.
Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das höchste kollegiale Organ, das das Konsortium leitet und steuert und die Handlungsrichtlinien festlegt, gemäß dem gemeinsamen Willen der konsortialen Einheiten. Er setzt sich aus Vertretern aller konsortialen Einheiten zusammen, gemäß folgender Verteilung:
- Zwei Vertreter der Autonomen Gemeinschaft Andalusien, einschließlich des Präsidenten.
- Zwei Vertreter der Stadtverwaltung von Sevilla, einschließlich der 1. Vizepräsidentschaft.
- Eine Person als Vertreter jeder der anderen Gemeinden, ernannt vom jeweiligen Bürgermeisteramt, die Stadtrat oder Stadträtin der Gemeinde sein muss.
- Der Präsident oder eine vom Präsidenten ernannte Abgeordnete der Provinzregierung von Sevilla.
Als Präsident und Vizepräsidenten des Verwaltungsrats fungieren diejenigen, die das Amt des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Konsortiums innehaben.
Als Sekretär oder Sekretärin fungiert die Person, die das Generalsekretariat des Konsortiums innehat, mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht.
Dem Verwaltungsrat werden der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des Konsortiums sowie Personen oder Vertreter anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht beiwohnen, wenn dies nach Ansicht des Vorsitzenden in einer bestimmten Angelegenheit angebracht ist. Ein Vertreter der Staatsverwaltung kann zu den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden, der ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht handeln wird.
Liste der Inhaber und Ersatzpersonen | |||
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Organisation | Hauptvertreter | Stellvertreter | % Stimmen |
Junta de Andalucía | Frau Rocío Díaz Jiménez Ministerin für Entwicklung, Raumordnung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía (Präsidentin) | Herr José Miguel Casasola Boyero Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía. | 51,0000 % |
Herr José Miguel Casasola Boyero Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía. | Herr Francisco Juárez Martín, Regionaldelegierter in Sevilla für Stadtentwicklung, Gebietsentwicklung und Wohnungsbau der Junta de Andalucía. | ||
Stadtverwaltung von Sevilla | (Vizepräsident 1º) Herr José Lugo Moreno | Herr Juan Francisco Bueno Navarro | 20,9009 % |
Noch zu benennen | Herr Ignacio Manuel Flores Berenguer | ||
Sevillas Provinzialverwaltung | (VicePräsidentin 2º) Frau María Teresa Jiménez Rodríguez | Noch zu benennen | 4,0000 % |
Rathaus von Albaida del Aljarafe | Herr José Antonio Gelo López | Dª Rocío López Cid | 0,0951 % |
Rathaus von Alcalá de Guadaira | Herr Pedro Gracia Gracia | Herr David Delgado Trujillo | 2,2769 % |
Rathaus von Alcalá del Río | Frau María Gema García Roca | Herr Jesús Miguel Monclova | 0,3623 % |
Rathaus von Almensilla | Herr Jerónimo Martín Mendoza | Herr Rubén Mendoza Zabala | 0,1797 % |
Rathaus von Aznalcázar | Frau Mª del Carmen Escalona González | Herr Juan Antonio Pérez Martos | 0,1362 % |
Rathaus von Aznalcóllar | Herr Juan José Fernández Garrido | Frau Inocencia Rodríguez Díaz | 0,1854 % |
Rathaus von Benacazón | Herr Pedro Oropesa Vega | Herr Manuel Ortíz Soriano | 0,2173 % |
Rathaus von Bollullos de la Mitación | Herr Clara Monrobé Cárdenas | Herr Sergio Sánchez Romero | 0,3187 % |
Rathaus von Bormujos | Frau María Dolores Romero López | Herr Antonio Funes Serrano | 0,6569 % |
Rathaus von Brenes | Herr Antonio Fernández Montes | Frau Remedios Gil Dorado | 0,3831 % |
Rathaus von Camas | Herr Miguel Ángel Marín Legido | Frau María de los ángeles Gómez Olid | 0,8274 % |
Rathaus von Carmona | Herr Juan Manuel Ávila Gutiérrez | Herr Juan Carlos Ramos Romo | 0,8652 % |
Rathaus von Carrión de los Céspedes | Frau Ángeles Galeano Vázquez | Herr José Francisco Coronado Monge | 0,0765 % |
Rathaus von Castilleja de Guzmán | Frau Mª del Mar Rodríguez Pérez | Herr Alejandro Moyano Molina | 0,0859 % |
Rathaus von Castilleja de la Cuesta | Herr Francisco Antonio Cordón Vera | Herr Manuel Calderón Garrote | 0,5284 % |
Rathaus von Castilleja del Campo | Herr Narciso Luque Cabrera | Herr José Francisco Reinoso Reinoso | 0,0190 % |
Rathaus von Coria del Río | Herr Modesto González Márquez | Frau Mª José Lora Rodríguez | 0,9257 % |
Rathaus von Dos Hermanas | Herr Francisco Toscano Romero | Herr Juan Pedro Rodríguez García | 4,0184 % |
Rathaus von El Viso del Alcor | Herr Gabriel Antonio Santos Bonilla | Herr José Antonio Sánchez Escribano | 0,5831 % |
Rathaus von Espartinas | Herr Enrique Mayllard García | Frau Cristina Los Arcos Llaneza | 0,4676 % |
Rathaus von Gelves | Frau Isabel Herrera Segura | Herr Jorge Jesús Sánchez González | 0,3047 % |
Rathaus von Gerena | Herr Javier Fernández Gualda | Frau Purificación Isabel Acuña Prado | 0,2270 % |
Rathaus von Gines | Herr Miguel ángel Antúnez Moreno | Herr David Ostos Ruiz | 0,4051 % |
Rathaus von Guillena | Herr Manuel Vázquez González | Frau Ana Isabel Montero Rodríguez | 0,3834 % |
Rathaus von Huévar del Aljarafe | Frau Mª Eugenia Moreno Oropesa | Herr Jesús Ruiz Jiménez | 0,0874 % |
Rathaus von Isla Mayor | Herr Juan Molero Gracia | Frau Dª. Marta Quintero Pareja | 0,1785 % |
Rathaus von La Algaba | Herr José Manuel Gutiérrez Retamino | Herr Francisco Manuel Amores Torres | 0,4934 % |
Rathaus von Los Palacios y Villafranca | Herr Juan Manuel Valle Chacón | Herr José Manuel Triguero Begines | 1,1595 % |
Rathaus von La Rinconada | Herr José Manuel Romero Campos | Herr Francisco Manuel Díez Pineda | 1,1623 % |
Rathaus von Mairena del Alcor | Frau Ana María Guillén Gómez | Herr Santiago Mauri Isorna | 0,7040 % |
Rathaus von Mairena del Aljarafe | Herr Antonio Conde Sánchez | Herr Sergio Toro González | 1,3785 % |
Rathaus von Olivares | Herr Isidoro Ramos García | Herr José Manuel Cotán García | 0,2856 % |
Rathaus von Palomares del Río | Herr Manuel Benjumea Gutiérrez | Herr David López Álvarez | 0,2552 % |
Rathaus von Pilas | Herr José Leocadio Ortega Irizo | Herr Juan Ignacio Fuentes Hernández | 0,4241 % |
Rathaus von Puebla del Río | Frau María Dolores Prósper Pérez | Herr Juan Antonio Palma Juan | 0,3612 % |
Rathaus von Salteras | Herr Antonio Valverde Macías | Herr Miguel Angel Toscano Pérez | 0,1667 % |
Rathaus von San Juan de Aznalfarache | Frau María Luisa Moya Tejera | Herr Carlos Amado Reina | 0,6505 % |
Rathaus von Sanlúcar la Mayor | Herr Álvaro García Gutiérrez | Herr Feliciana Bernal Romero | 0,4118 % |
Rathaus von Santiponce | Frau Mª. Teresa Melgar Ortega | Frau Ana María Girón Suárez | 0,2560 % |
Rathaus von Tomares | Herr José María Soriano Martín | Herr Miguel García De la Rosa | 0,7592 % |
Rathaus von Umbrete | Frau Cora María Arce Arcos | Frau Isabel Mª Delgado Correa | 0,2636 % |
Rathaus von Valencina de la Concepción | Herr Ramón Peña Rubio | Herr José Antonio Ciero González | 0,2383 % |
Rathaus von Villamarinque de la Condesa | Herr Francisco Javier Domínguez Ponce | Frau Isabel Mª Jiménez Pérez | 0,1350 % |
Rathaus von Villanueva del Ariscal | Herr Francisco García González | Herr José Antonio Castillo Limón | 0,1993 % |
Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates gemäß Artikel 15 der Satzung sind:
- Die Leitung und oberste Führung aller Dienstleistungen des Konsortiums auszuüben.
- Änderungen der Satzung des Konsortiums und der Beiträge seiner Mitglieder zunächst zu genehmigen und den konzernierten Verwaltungen vorzuschlagen.
- Die Aufnahme neuer Mitglieder in das Konsortium sowie deren Ausscheiden und die Festlegung ihrer Beiträge zu genehmigen, wobei die Bedingungen für diese Aufnahme und Trennung festgelegt werden.
- Die Erweiterung der Befugnisse des Konsortiums innerhalb des in Artikel 3 dieser Satzung festgelegten Zwecks zu genehmigen, nach Genehmigung durch die konzernierten Verwaltungen, sofern diese zuständig sind, unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 44.1 dieser Satzung.
- Den Vorschlag zur Auflösung des Konsortiums an die konzernierten Verwaltungen zu genehmigen.
- Den jährlichen Haushaltsplan des Konsortiums sowie die Aktions-, Investitions- und Finanzierungspläne zu genehmigen, ebenso wie die Pläne zur Verkehrsplanung oder Infrastrukturentwicklung.
- Die endgültige Abrechnung des Konsortiums zu genehmigen.
- Den Vorschlag für den jährlichen Haushaltsplan des Konsortiums und die entsprechenden Pläne und Programme gemäß den anzuwendenden Vorschriften zu genehmigen.
- Die Jahresabschlüsse gemäß der geltenden Gesetzgebung zu genehmigen, falls zutreffend.
- Die organisatorische Struktur der Dienstleistungen des Konsortiums entsprechend den durch die festgelegten Ziele bedingten Managementanforderungen zu genehmigen.
- Den Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einzustellen oder zu entlassen und die Bedingungen für seine oder ihre Dienstleistung festzulegen.
- Den Personalbestand und die Stellenbeschreibung zu genehmigen sowie die Verfahren zur Besetzung von Stellen gemäß der geltenden Gesetzgebung.
- Die direkte oder indirekte Verwaltung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich ihrer Vergabe, zu beschließen.
- Die Verträge mit den Dienstleistungsunternehmen für den Personenverkehr und alle notwendigen Vereinbarungen zur Erfüllung seiner Ziele zu genehmigen.
- In den im Art. 30 festgelegten Fällen als Vergabebehörde zu handeln.
- Ausgaben und Zahlungen innerhalb der im Jahresbudget festgelegten Grenzen zu genehmigen und anzuweisen.
- Die Betriebsordnungen der verschiedenen Dienste des Konsortiums zu genehmigen.
- Die Einführung von Gebühren, öffentlichen Preisen und Sonderbeiträgen vorzuschlagen.
- Die Genehmigung, Änderung oder Überprüfung des geographischen Tarifsystems sowie die anwendbaren Tarife und diejenigen, deren Verwaltung dem Konsortium übertragen wird oder die es indirekt verwaltet, vorzunehmen.
- Die Tarife für indirekt verwaltete öffentliche Dienste festzulegen, zu ändern und zu überprüfen.
- Mit den gesetzlichen Beschränkungen das Vermögen des Konsortiums sowie das aus Vermächtnissen oder Schenkungen stammende Vermögen zu erhalten, zu übernehmen und zu verwalten.
- Erwerben und veräußern von jeglicher Art von beweglichem und unbeweglichem Vermögen mit den vorherigen Anforderungen und Genehmigungen, die in den Vermögensvorschriften der Verwaltung, der das Konsortium angehört, festgelegt sind.
- Genehmigung der Ausübung von jeglicher Art von administrativen und gerichtlichen Maßnahmen.
- Den Firmensitz festlegen sowie Abteilungen, Büros und Delegationen einrichten, ändern oder abschaffen.
Der Verwaltungsrat kann spezielle Vollmachten für bestimmte Fälle erteilen, ohne Personenbeschränkung.
Exekutivkomitee
Exekutivkomitee
Der Exekutivausschuss wurde innerhalb des Verwaltungsrats gegründet, um eine flexiblere Verwaltung zu gewährleisten. Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und 7 Beisitzern (mit Stimmrecht) sowie dem Geschäftsführenden Direktor und dem Generalsekretär des Konsortiums (mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht).
Der Exekutivausschuss setzt sich aus den folgenden Haupt- und Ersatzvertretern zusammen:
Organisation | Amtsinhaber und Stellvertreter |
---|---|
Regierung von Andalusien | Präsident: Amtsinhaber: D. José Miguel Casasola Boyero Generaldirektor für Mobilität des Ministeriums für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien Stimmrechte: 51,0000% TOTAL STIMMEN: 51,0000% Vizepräsident/in: Amtsinhaber: D. Francisco Juárez Martín, Regionaldelegierter in Sevilla für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien Stellvertreter: Dª. Patricia Cabaleiro Mora, Leiterin des Verkehrsdienstes der Regionaldelegation in Sevilla für Entwicklung, Territoriale Koordination und Wohnen der Regierung von Andalusien |
Provinzialregierung von Sevilla | Amtsinhaber: Frau María Teresa Jiménez Rodríguez adasd a Wechseln: Zu bestimmen Stimmrechte: 4,0000% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von Sevilla | Amtsinhaber: Herr José Lugo Moreno Wechseln: Herr Ignacio Manuel Flores Berenguer Stimmrechte: 20,5994% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von La Rinconada | Amtsinhaber: Herr José Manuel Romero Campos Wechseln: Herr Francisco Manuel Díez Pineda Stimmrechte: 1,1803% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von Los Palacios y Villafranca | Amtsinhaber: Herr Juan Manuel Valle Chacón Wechseln: Herr José Manuel Triguero Begines Stimmrechte: 1,1644% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von La Puebla del Río | Amtsinhaber: Frau Mª. Dolores Prósper Pérez Wechseln: Herr Juan Antonio Palma Juan Stimmrechte: 0,3574% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von Coria del Río | Amtsinhaber: Herr Modesto González MárquezPérez Wechseln: Frau María José Lora Rodríguez Stimmrechte: 0,9265% TOTAL STIMMEN: |
Rathaus von San Juan de Aznalfarache | Amtsinhaber: Frau María Luisa Moya Tejera Wechseln: Herr Carlos Alberto Amado Reina Stimmrechte: 0,6650% TOTAL STIMMEN: |
Generalsekretärin | D.ª Elena Pardo Ardavín Mit Rede-, aber ohne Stimmrecht |
Geschäftsführer | D. Juan Carlos García Argenté Mit Rede-, aber ohne Stimmrecht |
Vom Verwaltungsrat an den Exekutivausschuss delegierte Zuständigkeiten:
- Genehmigung der organisatorischen Struktur der Dienste des Konsortiums entsprechend den Managementanforderungen, die sich aus den für die Erreichung der Konsortiumsziele festgelegten Zielen ergeben.
- Genehmigung des Personalplans und der Stellenbeschreibungen sowie der Verfahren zur Besetzung von Stellen gemäß geltendem Recht.
- Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen für die private Nutzung oder besondere Nutzung öffentlicher Güter, die zugewiesen sind, sowie die Übertragung der Nutzung dieser Güter, die für die Erbringung der von ihm verwalteten öffentlichen Dienstleistungen erforderlich sind.
- Entscheidung über die direkte oder indirekte Verwaltung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich deren Konzession.
- Genehmigung der Vertragsvereinbarungen mit Personenverkehrsdienstleistungsunternehmen und alle für die Erfüllung seiner Ziele notwendigen Vereinbarungen.
- Handeln als Vertragsbehörde in den in Art. 30 festgelegten Fällen.
- Ermächtigung und Anordnung von Ausgaben und Zahlungen innerhalb der im Jahresbudget festgelegten Grenzen.
- Genehmigung der Betriebsordnungen der verschiedenen Dienste des Konsortiums.
- Vorschlag zur Einführung von Gebühren, öffentlichen Preisen und Sonderbeiträgen.
- Genehmigung, Änderung oder Überprüfung des geografischen Tarifsystems sowie der anwendbaren Tarife und derjenigen, deren Verwaltung dem Konsortium übertragen wird oder die indirekt von ihm verwaltet werden.
- Festlegung, Änderung und Überprüfung der Tarife für indirekt verwaltete öffentliche Dienstleistungen.
- Übernahme, Verwaltung und Verwaltung der Konsortiumsgüter sowie von Vermächtnissen oder Spenden, gemäß den gesetzlichen Beschränkungen.
- Kauf und Verkauf aller Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen gemäß den in den Vermögensvorschriften der dem Konsortium zugeordneten Verwaltung festgelegten Anforderungen und vorherigen Genehmigungen.
- Genehmigung der Ausübung aller Arten von administrativen und rechtlichen Maßnahmen.
- Genehmigung der Budgetänderungen, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen, gemäß den im Jahresbudget festgelegten Grundlagen, sowie die Erklärung der Nichtverfügbarkeit von Krediten.
- Das Abstimmungssystem im Exekutivausschuss folgt dem gleichen gewichteten Abstimmungssystem wie im Verwaltungsrat, wobei jedoch berücksichtigt wird, dass die im Ausschuss integrierten Gemeinden neben ihrem eigenen Stimmanteil auch denjenigen der nicht integrierten Gemeinden haben, die ihre Stimmen an sie delegiert haben."
Bitte beachte, dass bei der Übersetzung versucht wurde, den Sinn und Ton des Originals zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es im Deutschen natürlich klingt. Es ist immer eine gute Idee, bei offiziellen Übersetzungen einen Muttersprachler oder eine Fachperson zu konsultieren.
Geschäftsleitung
Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung ist für die Verwaltung und Verwaltung des Konsortiums verantwortlich, basierend auf den Richtlinien, die vom Verwaltungsrat oder gegebenenfalls vom Exekutivausschuss festgelegt werden.
Die Geschäftsführung liegt in den Händen eines Geschäftsführenden Direktors, der auf Vorschlag seines Präsidenten vom genannten Rat ernannt wird.
Derzeit ist Herr Juan Carlos García Argenté nach einer Entscheidung des Verwaltungsrats vom 17. Dezember 2020 der Geschäftsführende Direktor des Konsortiums.
Kommissionen
Kommissionen
Gemäß dem vom Exekutivkomitee in der ordentlichen Sitzung am 30. März 2005 gefassten Beschluss wurden der Technische Ausschuss und der Sozialbeteiligungsausschuss als beratende Gremien innerhalb der Geschäftsführung geschaffen.
Der Geschäftsführende Direktor des Konsortiums steht beiden Kommissionen vor, wobei die Direktorin für Allgemeine Dienste als Sekretärin fungiert.
Technischer Ausschuss
Paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der am weitesten verbreiteten Gewerkschaften, des repräsentativsten Unternehmensverbandes des Sektors im Großraum und dem Technischen Direktor des Konsortiums. Mitglieder sind:
- Herr Ángel Díaz Vázquez (FANDABUS)
- Herr Santiago Robles Sánchez (FANDABUS)
- Herr Antonio Rafael Muñoz López (UGT)
- Herr Ángel Terroba Gómez (C.C.O.O)
- Herr Marcos A. García Ojeda (CTAS)
Ausschuss für Sozialbeteiligung
Bestehend aus Vertretern von Verbraucher- und Nutzerverbänden, Nachbarschaftsverbänden, Fahrradverbänden, Fußgängerverbänden, Umweltschützern, Organisationen, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität vertreten, und dem Direktor für Kundenservice und Qualität. Mitglieder sind:
- Herr José Antonio Estrada Sanchez (UCS)
- Herr Manuel Guerrero Castro (FACUA)
- Herr Juan José Lara Ortiz (FAMS-COCEMFE Sevilla)
- Herr Antonio Guisado Gómez (FEDERACIÓN PROVINCIAL DE ASOCIACIONES DE VECINOS)
- Herr Francisco Manuel García Ferrán (ASOCIACIÓN CICLISTA A CONTRAMANO)
- Herr Eduardo Gutiérrez González (ECOLOGISTAS EN ACCIÓN DE SEVILLA, FEDERACIÓN PROVINCIAL)
- Herr Francisco Javier Ramos Rojas (CTAS)
Andere Organe
Andere Organe
Das Konsortium verfügt über eigenes Personal, das sich nach der geltenden Arbeitsgesetzgebung richtet. Es kann auch über Personal aus den zum Konsortium gehörenden Einrichtungen und Verwaltungen verfügen, durch die Zusammenarbeits- oder Zuordnungsformeln, die in jedem Fall vereinbart werden.